Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Judith Boiar (JB Photography), Burgmühlenhof 1, 45891 Gelsenkirchen (im Folgenden „Fotografin“ genannt), und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie sind mit Sorgfalt zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Mit Erteilung eines Auftrags werden diese AGB akzeptiert.
2. Urheber-, Nutzungsrechte
Laut Urheberrechtsgesetz stehen der Fotografin das Urheberrecht ihrer erstellten Fotos zu. Die von der Fotografin angefertigten Fotos/Dateien/Produkte sind, insofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, für den privaten Gebrauch bestimmt.
Die Fotografin räumt Kunden im Sinne des § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) an dem im Rahmen des Auftrags erstellten Bildern ein Recht zur Nutzung für den privaten Gebrauch ein. Gewerblichen Kunden im Sinne des § 14 BGB wird ein Nutzungsrecht für den jeweils vertraglich vereinbarten Gebrauch eingeräumt. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
Die vom Auftraggeber genutzten Bilder sind bei Veröffentlichung im Internet, sonstigen Medien oder in der Öffentlichkeit jeweils mit der Urheberbezeichnung „©JB-Photography.eu“ zu versehen. Unterbleibt dieser Urhebervermerk, besteht Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des jeweiligen Nutzungshonorars pro nicht mit dem Urhebervermerk versehenen Bild, mindestens jedoch 150,- Euro (in Worten: einhundertfünfzig).
Eine Bearbeitung oder Veränderung der digitalen Dateien durch den Auftraggeber oder Dritte ist strengstens untersagt. Es ist untersagt, erworbene Fotografien einzuscannen, zu kopieren, Screenshots zu erstellen oder in sonstiger nicht autorisierter Art zu nutzen.
3. Honorar, Buchung, Zahlungsbedingungen, Produktauswahl
Es gilt das jeweils durch das Angebot der Fotografin und die schriftliche Beauftragung des Auftraggebers vereinbarte Honorar. Unter einer schriftlichen Beauftragung in diesem Sinne fällt auch die Beauftragung per E-Mail.
Das durch den Auftrag vereinbarte Honorar ist in voller Höhe ohne Abzug zum Zeitpunkt der Beauftragung fällig und innerhalb von 7 Tagenagen zu zahlen, spätestens jedoch einen Tag vor dem vereinbarten Termin des Fotoshootings (Vorkasse), wenn die Beauftragung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Shooting erfolgt.
Das Honorar beinhaltet ein telefonisches oder persönliches oder per E-Mailaustausch stattfindendes Vorgespräch, das Shooting, die Einstellung der Bilder zur Vorauswahl in eine Onlinegalerie, die Nachbearbeitung der ausgewählten Bilder und die anschließende Wiedereinstellung in die Onlinegalerie zum Download respektive die Bereitstellung auf einem Datenträger sowie gegebenenfalls weitere angebotene Produkte, wie Abzüge etc.. Die Vorauswahl der Bilder in der Onlinegalerie dient ausschließlich der Auswahl der zu bearbeitenden Bilder durch die Fotografin. Sie dürfen nicht ausgedruckt, kopiert, gespeichert, veröffentlicht oder in sonstiger Weise durch den Auftraggeber genutzt werden. Die Anzahl der zu bearbeitenden Bilder richtet sich nach der beschriebenen Anzahl im jeweils ausgewählten Paket oder einem sonstigen individuellen Angebot seitens der Fotografin. Weitere Bilder können zum im jeweiligen Angebot verzeichneten Einzelpreis im Nachgang zum Shooting innerhalb der Galerie ausgewählt und damit erworben werden. Hierüber wird eine gesonderte Rechnung gestellt. Nach dem etwaigen Zahlungseingang, respektive der Auswahl von Bildern im Rahmen des bereits beglichenen Honorars, wird mit der Nachbearbeitung der Bilder begonnen. Das Einstellen der bearbeiteten Bilder in die Galerie durch die Fotografin erfolgt erst nach dem Zahlungseingang aller seitens der Fotografin geforderten Rechnungsbeiträge.
Der Auftraggeber erhält durch die Fotografin einen Zugang zur Onlinegalerie, in der er die zu bearbeitenden Fotos (Vorauswahl) innerhalb von 14 Tagen nach der Zusendung der Zugangsdaten auszuwählen hat, insofern die Fotografin keinen anderen Zeitraum verbindlich vorgibt. Der Zeitpunkt des Zusendens der Zugangsdaten der Fotografin an den Auftraggeber (Onlinegalerie) liegt im Ermessen der Fotografin. Nach der Bearbeitung der Bilder durch die Fotografin, werden diese in die Onlinegalerie dem Auftraggeber zum Download zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat anschließend die Möglichkeit, die bearbeiteten Bilder innerhalb von 14 Tagen herunterzuladen (Download). Nach den genannten 14 Tagen wird der Zugang zur Galerie für den Auftraggeber gelöscht.
Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig, jedoch spätestens einen Werktag vor dem vereinbarten Shootingtermin, für den Fall, dass das Auftragsdatum weniger als sieben Tage vor dem vereinbarten Shootingtermin liegt. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Für den Erwerb von digitalen Dateien, Fotoabzügen und allen weiteren Fotoprodukten gilt Vorkasse.
Bei der Produkt- und Fotobestellung gelten die bei der Beauftragung gültigen Preise, insofern, sofern die Produkt- und Fotobestellung innerhalb von acht Wochen nach dem Fotoshooting stattfindet. Bei späteren Bestellungen gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste.
Eventuelle Nebenkosten (Fahrtkosten, Abzüge, Fotoprodukte) sind gesondert vom Kunden zu tragen, insofern diese nicht Bestandteil des jeweiligen Angebots sind.
Das Zusenden fertiger Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Fotografin bestimmt hierbei den Versandanbieter.
Gutscheine respektive Gutschriften sind innerhalb der regelmäßigen Frist von zwei Jahren ab Ausstelldatum einzulösen. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.
Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder oder weiterer Fotoprodukte gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch auch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Aufrechnungen
Gegen Forderungen der Fotografin kann der Kunde nur mit unwidersprochenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich die Fotografin das Eigentum an Lichtbildern und weiteren Fotoprodukten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB behält sich die Fotografin das Eigentum an Lichtbildern und weiteren Fotoprodukten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
6. Gewährleistung, Reklamation
Nach Erhalt von Fotodateien oder sonstigen Produkten sind innerhalb von sieben Tagen Beanstandungen an die Fotografin zu melden, ansonsten gilt der Auftrag als angenommen und erfüllt. Beanstandungen gelten nur im Falle einer Störung des Datenträgers, auf dem sich die Fotodateien befinden, oder wenn die Fotografin gegen vorher festgelegte Leistungen verstoßen hat.
Für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Abzügen, Drucksachen und Fotoprodukten haftet die Fotografin nur so lange, wie es auch der Hersteller dieser Waren in seiner Garantie vorsieht.
7. Rücktritt, Ausfallkosten
Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei der Stornierung eines Shootings wird das geleistete Honorar nicht zurückerstattet. Sollte das vereinbarte Honorar zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht geleistet worden sein, ist dieses seitens des Auftraggebers zu entrichten, wenn der Zeitpunkt der Stornierung 7 oder weniger Tage vor dem vereinbarten Tag des Shootings liegt.
Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin kann gegen eine Umbuchungsgebühr von 35,- Euro ein neuer Termin vereinbart werden. Die Umbuchungsgebühr entfällt bei nachweisbarer Krankheit einer der zu fotografierenden Personen.
Sollte es dem Auftraggeber oder einer an dem geplanten Shooting teilnehmenden Person aus ernsten gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, am Shooting teilzunehmen, und ist ein Verschieben des Fototermins aus ebendiesen ernsten gesundheitlichen Gründen nicht möglich, sinnvoll oder erwünscht, erstattet die Fotografin das geleistete Honorar.
Sollte die Fotografin einen Termin für ein Shooting aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder ungünstigen Wetterbedingungen nicht einhalten können, vereinbart sie einen neuen Termin mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber verzichtet auf Schadensersatz gegenüber der Fotografin.
Die Fotografin haftet nicht für den Ausfall ihres technischen Equipments.
Bestellungen von Fotoprodukten können innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung Widerrufen werden. Dabei fällt eine Stornierungsgebühr von 50 Prozent (in Worten: 50 vom Hundert) der Bestellsumme an. Sollten die Produkte bereits von der Fotografin beim Anbieter bestellt worden sein, ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Der Kauf von digitalen Dateien kann nur vor deren Auslieferung storniert werden. Sobald die Dateien dem Auftraggeber überlassen wurden, ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
8. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Fotografin verwahrt die Negative respektive digitalen Dateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative respektive digitale Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Produkten, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
9. Nutzung der Fotos durch die Fotografin
Der Auftraggeber ist bei der Beauftragung damit einverstanden, dass die Fotografin die Fotos und Videos aus dem Auftrag on- und offline zu Werbezwecken, zum Beispiel, jedoch nicht ausschließlich, in Online-Präsentationen, Anzeigen, Ausstellungen, Wettbewerben, Messepräsentationen, Druckerzeugnissen, Buch-Cover, Wandkalender, Webblogs, Postkarten, journalistischen Reportagen und jeglicher Art von Promotion der Fotografin nutzen und veröffentlichen darf. Die Fotografin wird keine Fotos mit erkennbaren Genitalien veröffentlichen. Auch werden die Bilder nicht im pornografischen Umfeld genutzt. Die Bilder werden ausschließlich anonym, das heißt ohne Namensnennung oder mit Nennung des Vornamens, falls er Teil des jeweiligen Bildes ist, genutzt oder veröffentlicht.
Es ist dem Auftraggeber freigestellt, diesem Punkt zum Zeitpunkt der Beauftragung zu widersprechen. Erfolgt ein Widerspruch durch den Auftraggeber, so ist eine Werbeausfallgebühr in Höhe von 50,- Euro seitens des Auftraggebers an die Fotografin zu entrichten.
Wurde ein Rabatt auf das Honorar der Fotografin für das Shooting gewährt, so ist zusätzlich die Höhe des Rabatts an die Fotografin zu entrichten. Die Fotografin entfernt die Bilder anschließend umgehend von ihren Onlinepräsenzen. Hat die Fotografin die Bilder bereits in Druckerzeugnisse wie Flyer, Postkarten etc. genutzt, hat der Auftraggeber die anteiligen Erstellungs- und Produktionskosten für die in ihrem Eigentum verbliebenen Produkte zu zahlen. Die Fotografin verpflichtet sich, die Erzeugnisse nach dem Eingang der Zahlung nicht mehr zu nutzen und zu vernichten. Für Bilder, die bereits in Druckerzeugnissen veröffentlicht wurden, kann eine Nichtnutzung nicht mehr vereinbart werden. Neuauflagen von Produkten erfolgen ohne die Bilder, für die eine Nichtnutzung vereinbart wurde.
10. Sonstiges
Sollte eine Regelung dieser AGB fehlerhaft oder rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtskraft der weiteren Inhalte der AGB. An Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtswirksame Bestimmung ein, die der ursprünglichen am nächsten kommt. Gleiches gilt auch im Falle einer Regelungslücke.